Versicherungen und Finanzen für die Erneuerbaren

Ihr Spezialist für Versicherungen im Bereich Erneuerbare Energien

Seit 2020 bietet ARGE KURANZ als Teil der ARGE NETZ Gruppe maßgeschneiderte Versicherungslösungen für Betreiber von Erneuerbaren Energieprojekten. Mit 4.500 MW installierter Leistung der ARGE NETZ Gesellschaften und tiefgreifendem Branchenwissen sind wir Ihr kompetenter Partner in der Erneuerbare-Energien-Branche. Unsere innovativen Dienstleistungen umfassen nicht nur Versicherungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und Windparks, sondern auch umfassende Lösungen für Flächen, Immobilien und Finanzen.

Unser Sitz in Husum und die Leitung durch Geschäftsführer Peter Becker machen uns zu einem zuverlässigen Partner für Ihre Projekte im Bereich erneuerbare Energien.

Versicherungsschutz für WEA

  • Durch ein spezielles Deckungskonzept der ARGE Kuranz können die einzelnen Bausteine jedes Jahr angepasst werden. Angesichts der aktuellen Situation in der Material- und Ersatzteilversorgung ist es ratsam, die Deckungsbausteine und Haftungsgrenzen jährlich zu überprüfen.

  • Fachkräftemangel und Lieferschwierigkeiten bei Ersatzteilen führen zu langen Stillstandszeiten von Windkraftanlagen (WEA). Viele Vollwartungsverträge begrenzen die Haftung für schadensbedingte Stillstände. Nach Unterschreiten der Verfügbarkeitsgarantie sind Betriebsunterbrechungsschäden oft auf einen Höchstbetrag (z.B. 2 Jahresprämien des Vollwartungsvertrags) gedeckelt. Danach trägt der Betreiber den Ausfall, der schnell Hunderttausende Euro betragen kann. Wenn die Haftungsgrenzen erreicht sind, übernimmt die Versicherung mit dem genannten Baustein bei versichertem Sachschaden. 

    Versichert sind z.B. unvorhergesehene Sachschäden durch: 

    • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter; 

    • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler; 

    • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung (außer in den Fällen von zum Beispiel Folgeschäden); 

    • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen; 

    • Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel; 

    Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden durch z. B.: 

    • Betriebsbedingte normale und vorzeitige Abnutzung 

    • Korrosive Angriffe oder Abzehrungen 

    • Übermäßiger Ansatz von Kesselstein, Schlamm oder sonstige Ablagerungen 

    Versichert sind z.B. unvorhergesehene Sachschäden durch:

    • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;

    • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;

    • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung (außer in den Fällen von zum Beispiel Folgeschäden);

    • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen;

    • Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel;

    Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden durch z. B.:

    • Betriebsbedingte normale und vorzeitige Abnutzung

    • Korrosive Angriffe oder Abzehrungen

    • Übermäßiger Ansatz von Kesselstein, Schlamm oder sonstige Ablagerungen

  • Im Rahmen des Bausteins „Einschluss Haftungsgrenzen“ ersetzt der Versicherer den Ertragsausfall, der durch im Vollwartungsvertrag bestehenden jährlichen Haftungsbegrenzungen entsteht, wenn der Vollwartungsgeber nicht die volle Höhe des Schadens übernimmt. 

    Voraussetzung ist, dass die technische Einsatzmöglichkeit der versicherten Sachen durch einen gemäß § 2 AMB 2011 versicherten Sachschaden unterbrochen wird. 

    Schäden gemäß § 2 Nr. 4 AMB sind ausgeschlossen. 

    Der Zusatzbeitrag und die Haftzeit sind im Versicherungsschein dokumentiert. 

    Folgende Sachschäden gelten zum Beispiel versichert. Unvorhersehbare Schäden durch: 

    • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter; 

    • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler; 

    • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung (außer in den Fällen von Nr. 3); 

    • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen; 

    • Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel; 

    Da es sich bei der Maschinenversicherung um eine Allrisk-Deckung handelt, sind jedoch vor allem die Ausschlüsse entscheidend, welche Sie unter § 2 Ziffer 4 „Nicht versicherte Gefahren und Schäden“ der AMB2011 nachlesen können. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden durch z. B.: 

    • Betriebsbedingte normale und vorzeitige Abnutzung 

    • Korrosive Angriffe oder Abzehrungen 

    • Übermäßiger Ansatz von Kesselstein, Schlamm oder sonstige Ablagerungen 

Rückbaubürgschaften

  • Die Rückbaubürgschaften dienen dem Grundstückseigentümer als Garantie, dass der Pächter seine Rückbaupflicht erfüllt. Im Gegensatz dazu haben Bankbürgschaften den Nachteil, dass sie den Kreditrahmen bei der finanzierenden Bank reduzieren. Eine solche Inanspruchnahme kann zu einer Verschlechterung der Liquidität oder Bonität des eigenen Kontos führen, was wiederum die Chancen auf einen weiteren Kredit verringert. 

    Durch den Abschluss von Rückbaubürgschaften bei unseren Vertragspartnern verringern Sie Ihre Verpflichtungen gegenüber der Hausbank. Dies führt nicht nur zu einer Beschleunigung der Genehmigungsprozesse, sondern auch zu einer Entlastung bei der Bank. In der Regel ist eine Rückbaubürgschaft einer Kautionsversicherung oder einer Bankbürgschaft klar vorzuziehen, da sie aufgrund rechtlicher Regelungen weniger nachteilig ist und mit besseren Konditionen überzeugen kann. 

    Vorteile einer Rückbaubürgschaft: 

    • Finanzielle Sicherheit: Rückbaubürgschaften sichern die Rückbaukosten von Windkraftanlagen ab. 

    • Reduzierte Bankverpflichtungen: Schonung der Kreditlinien und Liquidität im Vergleich zu Bankbürgschaften. 

    • Schnellere Genehmigungen: Oft als ausreichender Rückbaunachweis anerkannt, beschleunigen sie Genehmigungsprozesse. 

    • Kostenersparnis: Rückbaubürgschaften sind oft günstiger als Bankbürgschaften oder Kautionsversicherungen. 

    • Flexibilität: Freiwerdende Mittel können für neue Projekte oder Verbesserungen genutzt werden. 

    • Verbesserte Bonität: Keine Beanspruchung von Bankkrediten erhält die Unternehmensbonität. 

    • Erfüllung gesetzlicher Anforderungen: Gewährleistung der Einhaltung gesetzlicher Rückbauvorschriften. 

ARGE Kuranz „Ausfall-Schutz-Schirm“ (ASS)

  • Mit dem ARGE Kuranz „Ausfall-Schutz-Schirm“ könnt Ihr Euch vor möglichen Insolvenzen Eurer Direktvermarkter schützen. Wie Ihr sicherlich mitbekommen habt, sind selbst die großen Akteure nicht vor Verlusten in Milliardenhöhe sicher. In solchen Fällen ist eine nachträgliche Versicherung nicht mehr möglich. Wir empfehlen Euch daher, rechtzeitig zu handeln und Euch vor potenziellen Forderungsausfällen abzusichern.

Rechtsschutzversicherung

  • Von Haftungsfragen bis zu Streitigkeiten im Planungs- und Ordnungsrecht – wir sichern Sie gegen Rechtsunsicherheiten ab. Für Windkraftanlagen inklusive Vertragsrechtsschutz.

Absicherung für Geschäftsführung und Mitarbeitende (D&O)

  • Jeder Vierte wird im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen der betrieblichen Vorsorge bieten Sie Ihren Mitarbeitern finanzielle Sicherheit und profitieren gleichzeitig von steuerlichen Vorteilen. Diese Benefits helfen bei der Mitarbeitergewinnung und -bindung, insbesondere im Wettbewerb um Fachkräfte. Durch eine vereinfachte Gesundheitsprüfung können auch Mitarbeiter mit Vorerkrankungen abgesichert werden.

Batteriespeicher absichern

  • Maßgeschneiderter Schutz für potenzielle Risiken wie Sachschäden, Bedienungsfehler oder Betriebsunterbrechungen.

     

Umfassender Versicherungsschutz PV Freiflächenanlagen

  • Für die Versicherung der Photovoltaik Anlagen stehen uns mehrere Produktpartner zur Seite. Gerne klären wir mit ihnen in einem persönlichen Gespräch, welche Bausteine ihnen wichtig sind. Mit einer kompetenten Schadenabwicklung bieten wir ihnen umfassenden Schutz für ihre Investitionen.

  • Entdecken Sie unser neues, maßgeschneidertes Versicherungskonzept, entwickelt in Zusammenarbeit mit einem renommierten Versicherer. Mit erstklassigen Konditionen und einer kompetenten Schadenabwicklung bieten wir Ihnen umfassenden Schutz für Ihre Investitionen. 

    Versicherte Gefahren und Schäden: 

    • Kurzschluss 

    • Überstrom 

    • Überspannung 

    • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler 

    • Bedienungsfehler 

    • Ungeschicklichkeit 

    • Vorsatz Dritter 

    • Sturm 

    • Hagel 

    • Überschwemmung 

    • Schneelast 

    • Tierbiss 

Kfz Versicherung für Elektroautos  

  • Als Gesellschafter*innen der ARGE Netz oder als Kommanditist*innen einer Gesellschaft profitierst Du von exklusiven Rabatten für Elektrofahrzeuge. Auf Wunsch bieten wir für diese Fahrzeuge einen Allgefahrenschutz an: 

    • Bis zu 36 Monate voller Kaufpreisschutz (inkl. Akku im Totalschadenfall) 

    • Garantierter Mobilitätsschutz (leerer Akku, Autopanne, platter Reifen – immer mobil Dank Pannenhilfe) 

Unser Team

  • Peter Becker

    Geschäftsführer ARGE Kuranz

    Telefon: +49 4841 – 90 84 - 945
    E-Mail: becker@arge-kuranz.de

  • Gunda Petersen

    Versicherungsfachfrau

    Telefon: +49 (0)4841 - 89 44 - 700
    E-Mail: gunda.petersen@arge-kuranz.de

  • Jessica Tiedemann

    Versicherungsfachfrau

    Telefon: +49 (0)4841 - 89 44 - 701
    E-Mail: jessica.tiedemann@arge-kuranz.de

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